AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Stand 12.02.2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von B.U.T. Entertainment / B.U.T. Executive Services GmbH gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch der von uns allein oder zusammen mit örtlichen Veranstaltern durchgeführten Veranstaltungen. Gleichzeitig gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.
TICKETS:
Tickets können nur bei TixforGigs, Startnext, Eventim und auf unserer Website sowie an der Tageskasse erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der oben genannten Ticketplattformen.
ZUTRITT:
Säuglingen und Kleinkindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis ist bei Zutritt nachzuweisen. Hier steht ein Formular als Vorlage zur Verfügung. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen nach Mitternacht mit Begleitung einer personensorgeberechtigten Person genehmigt. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern (nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen, z.B. ein/e ältere/r Freund/in). Die vorgenannten Regeln gelten ausschließlich für Konzerte und nicht für etwaige Tanzveranstaltungen im Bereich des Veranstaltungsgelände. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), auch auf allen Park-, Zufahrts-, Zugangs- und Campingflächen.
Alle gültigen Eintrittskarten für die Veranstaltung (Tages- und Wochenendkarten), werden beim erstmaligen Einlass gegen ein Festival-Wristband (Kontrollarmband) umgetauscht. Die Eintrittskarten werden bei diesem Umtausch entwertet. Das Festival-Wristband wird um das Handgelenk des Besuchers befestigt. Während der Dauer des Festivals (Tag bzw. Wochenende) berechtigt nur das jeweilig unbeschädigte und originale Festival-Wristband zum Einlass auf das Veranstaltungsgelände.
HAFTUNG DES VERANSTALTERS:
Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragsverpflichtungen sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden am Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter/innen und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter/innen und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
BETRETEN UND VERLASSEN DES GELÄNDES:
Vor dem erstmaligen Betreten des Festivalgeländes oder der Campingflächen werden die für diesen Bereich erforderlichen Eintrittskarten komplett entwertet, dem/der Besucher/in wird ein Armband (Wristband) angelegt. Dieses ersetzt die Ein- und Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des Festivalgelände ist das unbeschädigte Armband (Wristband) als Eintrittskarte vorzuweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
SICHERHEITSKONTROLLE:
Bei Einlass sowohl auf dem Camping- als auch auf dem Festivalgelände findet aus Sicherheitsgründen eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch des Sicherheitspersonal des Veranstalters statt. Beim Betreten des Campinggeländes wird ebenso das mitgeführte Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
Zu den verbotenen Gegenständen auf dem Festivalgelände gehören u.a.
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Jegliche Taschen und Rucksäcke über Höhe 44 cm x Breite 38 cm x Tiefe 30 cm
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Getränke und Flüssigkeiten aller Art
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Drogen jeglicher Art
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Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
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Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und sonstiges pyrotechnisches Gegenstände aller Art
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Laserpointer
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Notebooks und Tablets
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Ton-, Foto- und Videoequipment
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Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme (Stockschirme)
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung und den Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.
Auf das Festivalgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände gebracht werden
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Kleine Gürtel- und Bauchtaschen
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Taschen mit einer Größe bis zu Höhe 44 cm x Breite 37 cm x Tiefe 30 cm
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Mobiltelefon
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Portemonnaie
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Schlüssel
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Persönliche Medikamente + Hygieneartikel
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Kleine Regenschirme (keine Stockschirme)
Zu verbotenen Gegenständen auf dem Camping- Wohnmobilplatz gehören u.a.
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Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
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Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
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Pyrotechnische Gegenstände aller Art
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Bau- und Brennholz
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Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
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Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
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Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
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Säurebatterien
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Megafone
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Stromaggregate
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Drohnen aller Art
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Grills jeglicher Art
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Drogen jeglicher Art
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Lautsprecher/ Musikanlagen oder ähnliches
Auf das Campinggelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden
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Zelte und Zubehör
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Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
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Proviant und Getränke Gaskartuschen mit maximal 450g
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Für die Campingnutzung zugelassene umweltfreundliche Gelbbatterien
HÖRSCHÄDEN UND SONSTIGE GESUNDHEITSSCHÄDEN:
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei Veranstaltungen mit Musik zu erhöhter Lautstärke kommen kann. Dadurch besteht eine Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Hör- und Gesundheitsschäden. Gehörschutz kann beim Sicherheitsdienst gegen ein geringes Entgelt bezogen werden.
ABSAGE, VERLEGUNG UND PROGRAMMÄNDERUNG:
Im Falle einer Absage der Veranstaltung besteht Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr. Die Erstattung erfolgt durch die jeweilige Vorverkaufsstelle, bei der das/die Ticket(s) gekauft wurde(n) und nach Vorlage/Rücksendung der Eintrittskarte(n).
Bei Absage, Abbrechen oder Verschiebung der Veranstaltung, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt, Schließung, Witterungsbedingungen, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung oder Einschränkungen durch den Covid 19 Virus), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und bald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder Schadensersatz.
Mit dem Festivalticket erwirbt der Besucher das Recht auf die Teilnahme am Reborn Festival mit zahlreichen Live-Konzerten und Rahmenprogrammpunkten innerhalb des Veranstaltungsgeländes. Aufgrund der Vielzahl einzelner Programmpunkte sind Programmänderungen, die Absage oder Streichung einzelner Konzerte, auch von angekündigten Headlinern, nicht auszuschließen. In diesen Fällen bestehen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Verspätungen oder zeitliche Verlegungen einzelner Programmpunkte (Running Order), im Speziellen solche, die während der laufenden Festivalveranstaltung entstehen, sind vom Besucher hinzunehmen. Auftretende Programmänderungen werden durch den Veranstalter unverzüglich bekannt gegeben. Abhängig vom Zeitpunkt der Änderung behält sich der Veranstalter die Möglichkeit die Bekanntgabe durch Veröffentlichung auf www.reborn-festival.de oder im Rahmen von Programmaushängen oder Durchsagen auf dem Veranstaltungsgelände vorzunehmen.
Die Haftung des Veranstalters bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Kosten wie, Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung erfolgen auf eigene Gefahr und werden nicht vom Veranstalter erstattet.
WIDERUFSRECHT:
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie frm Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), spätestens binnen dreißig Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
WETTER:
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte durch die Witterungsumstände eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Mitarbeiter entstehen, behalten wir uns vor die Veranstaltung unverzüglich abzubrechen. Bei witterungsbedingtem Abbruch der Veranstaltung, aufgrund eines Abbruchs durch sonstige Gründe der höheren Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.
EINWILLIGUNG ZUR ANFERTIGUNG UND VERWERTUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN:
Der/die Besucher/in (gemeint sind alle Geschlechter) willigt unwiderruflich und unentgeltlich in die Verwendung seines/ihres Bildes und seiner/ihrer Stimme ein. Der Veranstalter weist daraufhin, dass die Veranstaltung gefilmt, fotografiert und Tonaufnahmen gemacht werden können. Diese Aufzeichnungen werden zur Verwendung durch den Veranstalter oder Beauftragten genutzt für Werbung und Promotion (Internet, Flyer oder ähnliches).
VERBOT VON VERFASSUNGSWIDRIGEN SYMBOLEN, PAROLEN UND GESTEN:
Der Veranstalter duldet keinerlei verfassungswidrigen Symbole, Parolen oder Gesten jeglicher Art. Zuwiderhandlung wird mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet.
AUSSENLIEGENDE PARKFLÄCHEN:
Das Parken im Außenbereich erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers und der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei jeglicher Art von Schäden.
UNBERECHTIGTER ZUTRITT:
Personen die sich widerrechtlich zum Festival- und Campinggelände Zutritt verschaffen oder sich aufhalten, werden wegen Erschleichung von Leistungen (§265a StGB) und Hausfriedensbruch (§123 StGB) angezeigt.
HAFTUNG DES VERANSTALTERS:
Die Haftung des Veranstalters für Schaden durch Diebstahl oder Beschädigung jeglicher Art auf den Park- und Campingplatz abgestellten Kraftfahrzeuge, Zelte und anderen privaten Gegenständen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
ANWENDBARES RECHT:
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
GERICHTSSTAND:
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG:
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.